24.01.10

Cannabis - Hanf, Haschisch und Marihuana




In der Familie der Maulbeergewächse gibt es in der Unterfamilie der Hanfartigen
(Cannaboideae) zwei Gattungen: den Hanf (Cannabis) und den Hopfen.
Der Hanf, eine zweigeschlechtige Pflanze, kommt weltweit vor und fehlt
nur in den Polargegenden und den tropischen Regenwäldern. Bekannte Arten
aus dieser Gattung sind unser einheimischer Faserhanf Cannabis sativa und der
indische Hanf Cannabis indica. Cannabis ruderalis kommt als wenig bekannte
dritte Art hinzu. In neuerer Zeit gehen die Botaniker davon aus, daß es sich bei
diesen drei Arten nur um klima- und zuchtbedingte Varianten einer Art handelt.
Hanf ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Menschheit. Er liefert nicht
nur Fasern, sondern auch nährstoff- und ölreiche Samen. Besondere Verehrung
brachte ihm aber die Verwendung als Heilpflanze, als rauscherzeugendes Genussmittel,
als Aphrodisiakum und als Sakrament zur Erzeugung von religiösen
Ekstasen ein.
So kann es nicht verwundern, daß der Hanf bereits vor beinahe 3000 Jahren in
griechischen, indischen und chinesischen Schriften als hochgeschätzte Pflanze
beschrieben wurde. Sein Gebrauch ist allerdings noch älter, wie verschiedene 6000
Jahre alte Funde belegen.
Sogar im Gewebe einer altägyptischen Mumie konnte, einer Meldung der
Münchner medizinischen Wochenschrift zufolge, Tetrahydrocannabinol nachgewiesen
werden. In GEO, Ausgabe 10/92 wurde dies präzisiert: die THC Werte
in den Haaren lagen nach über 3000 Jahren immer noch über denen heutiger
Haschischkonsumenten.
Verwendung: Verwendet werden die getrockneten weiblichen Blütenstände und
jungen Blätter (= Marihuana) und das gepresste Harz der weiblichen Pflanzen ( =
Haschisch). Haschischöl, das durch chemische Extraktion oder Destillation
gewonnen werden kann, hat demgegenüber nur geringe Bedeutung.
Meistens wird Cannabis geraucht, Marihuana entweder in Form von selbstgedrehten
Zigaretten, sogenannten Joints, oder in einer Pfeife. Haschisch wird
zuerst erhitzt, dann zerkrümelt und mit anderen rauchbaren Stoffen (Tabak, Damiana)
vermischt ebenfalls in einer Zigarette oder einer Pfeife geraucht.
Seltener wird aus Marihuana oder Haschisch (z.B unter Verwendung von
Butter) ein Tee zubereitet, Haschisch pur gegessen oder als Lebensmittelzutat
verwendet, um z.B. Gebäck oder andere Süßspeisen zuzubereiten. Bekannt wurde
der Fall eines deutschen Kriminalbeamten des Frankfurter Rauschgiftkomis
sariats K 44, der seinen Kollegen, zum Teil ohne deren Wissen, Haschischplätzchen
servierte.
Wirksame Inhaltsstoffe: Cannabinoide, insbesondere das Tetrahydrocanna-binol
(THC). Die Cannabinoide finden sich im Harz, welches in speziellen Harzdrüsen
an den Blütenständen und jungen Blättern besonders der weiblichen Pflanze
gebildet wird. Männliche Pflanzen enthalten ebenfalls die rauscherzeugenden
Wirkstoffe, aber, je nach Sorte, oft in geringerer Konzentration.
Auch in Deutschland gezogener Hanf kann rauschwirksame Stoffe bilden.
Entscheidend für deren Konzentration sind in erster Linie die Qualität des Saatguts
und die Intensität und Dauer der natürlichen oder künstlichen Besonnung.
Von Haschisch und Marihuana sind zahlreiche Sorten auf dem illegalen Drogenmarkt
erhältlich, die sich teilweise stark in der Konzentration der Cannabinoide
unterscheiden. Im allgemeinen ist diese bei Haschisch deutlich höher als
bei Marihuana, bei Haschischöl ein mehrfaches höher als bei Haschisch.
Inzwischen übertreffen holländische Hochleistungs-Marihuana-Sorten („Northern
lights") oft durchschnittliches Haschisch an Potenz.
Wirkungen: Eigenartigerweise spüren die meisten Menschen keine Wirkung bei
der ersten Einnahme von Cannabis, ein Effekt, der von anderen Drogen nicht
bekannt ist und damit zusammenhängen soll, daß die Leber erst lernen muß,
bestimmte für die Rauschwirkung bedeutsame Stoffwechselprodukte zu bilden.
Beim Rauchen treten spürbare Wirkungen innerhalb weniger Minuten ein. Die
volle Wirkung ist nach etwa 10 bis 20 Minuten erreicht und hält zwei bis drei
Stunden an. Wird Cannabis gegessen oder als Tee konsumiert, so tritt die
Wirkung erst nach einer Stunde ein, kann dann allerdings 10 Stunden und länger
anhalten.
Die am häufigsten berichteten körperlichen Wirkungen des Cannabisgebrauchs
sind eine mehr oder minder ausgeprägte Mundtrockenheit, spürbare Beschleunigung
des Herzschlages bis hin zu deutlichem, gelegentlich auch unangenehm
erlebtem Herzklopfen. Darüber hinaus kann es zu Anfällen von Heißhunger
kommen. Der Rausch verläuft in zwei Phasen; auf eine Anregungsphase
folgt eine mehr träumerische, meditative Phase.
Die im in folgenden aufgeführten Wirkungen sind den Berichten einer größeren
Zahl von Konsumenten entnommen. Es handelt sich somit um subjektive
persönliche Erfahrungen. Daß die aufgezählten Wirkungen meist positiv erlebt
wurden, mag daher Zufall sein. Ebensowenig sind die berichteten Verbesserungen
der Sinnesleistung objektiver Natur, sondern entspringen dem subjektiven
Eindruck der von Cannabis Berauschten.Der Einfluß von Hanf auf die Sinne wird meistens als besonders beeindruckend
beschrieben. Farben werden in der Regel sehr viel klarer und leuchtender
erlebt. Das Hören, das Erleben von Klang und insbesondere von Rhythmen
werden ebenfalls intensiviert. Psychedelische Maler und Musiker nutzen diese
Effekte gelegentlich aus.
Nicht nur Gerüche werden intensiver erlebt, sondern auch das mit diesem
Sinn eng verbundene Geschmackserlebnis verändert sich und erscheint dem
Konsumenten deutlich verfeinert und intensiviert. Vor allem Süßes, besonders
aber Schokoladehaltiges erfreut sich unter Cannabisberauschten großer Beliebtheit.
Auch das Tastgefühl wird oft verstärkt erlebt. Da dies die Tastempfindung
des ganzen Körpers betrifft und nicht nur die der Hände, können auch nichtgenitale
erotische Aktivitäten erheblich an Attraktivität gewinnen, was manche
Partnerin sonst vorspielfauler Männer besonders freuen dürfte.
Die häufig verbesserte Vorstellungskraft, die Vorstellungen viel intensiver in
Gefühle und körperliche Empfindungen verwandelt, kann besonders die Sexualität
durchaus angenehm beeinflussen. Die Stimmung wird meist von einem
entspannten Glücksgefühl, von Heiterkeit bis hin zur Albernheit bestimmt. Häufig
stellt sich eine lose Folge unzusammenhängender Gedanken ein.
Bei etwas höheren Dosierungen kann es zum subjektiven Erleben des Einsseins
mit der umgebenden Natur, zu ekstatisch-visionären, aber auch zu meditativ
kontemplativen Zuständen kommen. Da die Grenze zwischen Bewußtsein
und Unterbewußtsein durchlässiger wird, können vermehrt Erinnerungen an
längst vergessen geglaubte Erlebnisse zu Bewußtsein kommen.
In der Regel kommt es nur beim Konsum sehr hoher Dosen zu optischen
und akustischen Halluzinationen. Wie ein Rausch erlebt wird, ist im allgemeinen
von den folgenden Faktoren abhängig: der Dosis, von der Umgebung, in der
konsumiert wird, und von der inneren Einstellung zur Droge. Erfahrene Konsumenten
vermögen den Rausch und das darin Erlebte sehr weitgehend zu steuern.
Die Klarheit der Gedanken ist beim Cannabisrausch kaum beeinträchtigt.
Medizinisch hat Cannabis bei folgenden Erkrankungen positive Wirkungen
gezeigt: erhöhter Augeninnendruck (Glaukom), Krampfneigung, Epilepsie,
Asthma, schwere Übelkeit und Brechreiz. Synthetisches THC wurde in den vergangenen
Jahren häufig in den USA verordnet, um bei chemotherapeutisch behandelten
Krebspatienten mit dem starken Brechreiz, der bei solchen Behandlungen
auftritt, fertig zu werden. Speziell in Zusammenhang mit AIDS macht
Cannabis wieder von sich reden: auch hier kommt es, u.a. auch durch die notwendigen
Medikamente, zu Appetitverlust und Verdauungsstörungen mit der
Folge der Abmagerung. Diese stellt einen erheblichen Risikofaktor dar. In inzwischen
zahlreichen Fällen besserten sich nach Einnahme von THC oder
Marihuana der Appetit und in der Folge erhöhte sich das Körpergewicht. Dies bedeutet
eine verlängerte Überlebenszeit. Daß man todgeweihten Menschen dieses
bischen möglicher Hilfe aus einer politischen Trotzhaltung heraus immer noch
nicht legal zugänglich gemacht hat, ist eine skandalöse Mißachtung der
Grundrechte dieser Kranken. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit
schließt das Recht auf längeres Überleben ein.
Nebenwirkungen: Personen mit Kreislaufschäden sollten mit Cannabis vorsichtig
umgehen, da die Pulsfrequenz erhöht wird. Schäden am Immun- und
Fortpflanzungssystem werden zwar immer wieder behauptet, sind aber nach
Prof. Dr. Dominiak nicht bewiesen. Das Rauchen von Cannabis kann zu Lungenschäden
führen. Diese sind im Vergleich zum Schaden durch gewohnheitsmäßiges
Tabakrauchen als eher gering einzustufen.
Die Leistung des Kurzzeitgedächtnisses ist unter Einfluß von Cannabis reduziert.
Wie andere Rauschmittel oder Medikamente kann Cannabis möglicherweise
latent vorhandene Psychosen zum Ausbruch bringen. Personen, die zu
psychischen Störungen neigen, sollten ebenso auf Cannabis verzichten wie diejenigen,
die sich damit sozial unerträglichen Situationen entziehen wollen.
Körperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis nicht zu beobachten.
Allenfalls können Irritierbarkeit, Nervosität und innere Unruhe für einen kurzen
Zeitraum auftreten, die jedoch Anzeichen einer gelegentlich auftretenden psychischen
Gewöhnung sind. Dosissteigerungen sind bei Cannabis nicht bekannt
geworden.
Insbesondere wenn Cannabis zu häufig im Übermaß eingenommen wird,
kann es in Einzelfällen zu sogenannten Flash-backs, kurzdauernden Rauschzuständen
ohne vorherige Drogeneinnahme, kommen. Genügend Zeit, um mit
dem Auto am Straßenrand anzuhalten, verbleibt allemal.
Ebenfalls zu den seltenen Erlebnissen gehören angstbeladene Zustände unter
Cannabis. Wenn, dann kommt dies vor allem bei hohen Dosen und ungeübten
Benutzern vor. Da die Intensität von Halluzinationen unter Cannabis weniger
ausgeprägt ist als unter anderen Drogen und die geistige Klarheit kaum beeinträchtigt
wird, ist dieser Zustand in der Regel schnell durch Zuspruch und evtl.
durch Verabreichung zuckerhaltiger Getränke beherrschbar. Unbewußte Ängste
des Benutzers spielen hier eine größere Rolle als die eigentliche Drogen wirkung.
Einzelne Autoren, besonders Nahas, berichten von wesentlich schwerwiegenderen
Nebenwirkungen durch Haschischkonsum. Nahas ist allerdings selbst in
der Fachwelt sehr umstritten, nicht zuletzt auch deshalb, weil seine Erkenntnisse
primär auf der Zwangsfütterung von Nagetieren mit übergroßen Mengen von
Cannabis beruhen. Neuere Autoren, z.B. Prof. Dr. Dominiak, weisen eine
Übertragbarkeit dieser Versuche auf den Menschen zurück.
Bezugsquellen: Haschisch und Marihuana sind nur in den Niederlanden und
einigen asiatischen Ländern straffrei erhältlich. Die Einfuhr von Cannabis auch
aus solchen Ländern in die BRD ist verboten. Dies gilt nicht für Samen. Auch
holländische Hochleistungssamen sind in der BRD frei erhältlich, ihr Besitz ist
nicht verboten.
Sonstiges: Die gesamte Hanfpflanze mit Ausnahme der Samen unterliegt dem
BtMG, der Besitz und die Weitergabe von lebenden oder getrockneten Pflanzen
oder daraus gewonnen Produkten (Ausnahme: Fasern) ist strafbar. Vom Konsum
muß daher abgeraten werden. Faserhanfsorten, dessen THC-Gehalt unter einer
noch zu definierenden Grenze liegen, werden voraussichtlich ab 1996 wieder
zum Anbau in der BRD zugelassen.
Bezugsquellen: Cannabis-Samen gibt es in Ihrem lokalen Headshop. im Versand
zB. bei KAWUMM. Global Import-Export und bei anderen Finnen.
Literatur: Gerade Cannabis ist sehr viel vielfältiger in seinen Wirkungen als es
hier dargestellt werden kann. Eine wirklich umfassende Beschreibung von
Cannabis enthält das in den Literaturhinweisen genannte „Hanf-Handbuch."
Während dessen Vorgänger, das .Definitive Deutsche Hanf-Handbuch" indiziert
war. ist dieses Buch nun frei erhältlich (Stand Oktober 1995). Cannabis als
Heilpflanze stellt das Buch „Hanf als Heilmittel" vor. Aus der Sicht des
Weitreisenden geschrieben ist „Hanfkultur weltweit". Es gibt einen faszinierenden
Überblick über den Gebrauch und die juristische Behandlung von Hanf in
fast 100 Ländern. Weitere wichtige Hanfbücher sind: ,,Von Hanf ist die Rede"
und „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf' Kurz genannt seien noch:
„Die niederländische Drogenpolitik. Der offizielle Jahresbericht 1993". und das
..Haschisch-Urteil "94des Bundesverfassungsgerichts". Das Buch: „Das Recht
auf'Rausch" enthält neben anderen Informationen die vollständigen Texte der
sehr lesen werten Urteile über Cannabis des Landgerichts Lübeck und des
Schweizer Bundesgerichts. in dem beide zu dem Schluß gelangen, daß der Genuß
vo n Cannabis geringere Folgen für die Gesundheit hat. als der Alkoholgehrauch.