13.08.10

Cannabis am Steuer – Blutprobe muss vom Richter angeordnet werden!

In diesen Fall ging es einen Autofahrer den wegen u.a. Roter Augen eine Blutprobe entnommen wurde.Die Untersuchung der Blutprobe ergab einen THC-Gehalt von 5,74 ng/ml.Daraufhin wurde der Fahrer zu 250€ Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot verurteilt. Der Betroffene legte dagegen eine Rechtsbeschwerde ein.Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zum Freispruch des Betroffenen.Das OLG Schleswig-Holstein stellte in seiner Begründung fest, dass die Polizei ein Richterlichen Beschluss für die Blutprobe gebraucht hätte.

Urteil
: OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09)

Quelle: https://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-schleswig-holstein-urt-v-26102009-1-ss-owi-9209-12909/

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