20.08.10

Zugang zu Cannabis ein Etikettenschwindel?



Öffentlich wirbt die Regierungskoalition damit, die Lage von Schmerzpatienten mit dem Zugang zu Cannabis-Medikamenten zu verbessern. Geholfen werden soll aber nur wenigen, wie ein Verfahren um Eigenanbau vor dem Verwaltungsgericht Köln zeigt. Hier versucht das Bundesinstitut für Arzneimittel gerade mit allen Mitteln, eine Genehmigung zu verhindern, erfuhr kobinet heute von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein.


In einem derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln laufenden Verfahren hat das Bundesinstitut für Arzneimittel, das der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums untersteht, einem schwerkranken Schmerzpatienten untersagt, Cannabis selbst anzubauen (VG Köln, 7 K 3889/09; Widerspruchsbescheid vom 10. August 2010 auf den Widerspruch vom 8. Januar 2008 ). Der Selbstanbau des Antragstellers ist nach seiner Ansicht erforderlich, weil bei ihm eine erheblich schmerzlindernde Wirkung nur bei Gebrauch von Cannabis eintritt, Extraktmedikamente wie „Dronabinol“ lindern den Schmerz in deutlich geringerem Ausmaß, andere Schmerzmittel zeitigen zwar erhebliche stärkere Nebenwirkungen, aber sehr viel geringere schmerzlindernde Wirkung.


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kobinet-nachrichten.org

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