Gelnhausen
Wegen der Abgabe von Drogen in nicht
geringer Menge ist ein 29-Jähriger aus Biebergemünd vor dem
Schöffengericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten
verurteilt worden.
Diese wird allerdings auf drei Jahre zur Bewährung
ausgesetzt. Außerdem muss der Verurteilte 1000 Euro an den Verein
„Sternschnuppen“ in Biebergemünd zahlen. Er nahm das Urteil umgehend an.
Der Vorbestrafte war am 12. Februar vergangenen Jahres nachmittags auf der Bundesstraße 276 in eine Polizeikontrolle geraten. Beim Inspizieren des Fahrzeuges entdeckten die Beamten im Fußraum des Fahrers eine Plastiktüte mit rund 208 Gramm Cannabisharz.
Außerdem fanden sie in einer Zigarettenschachtel 800 Euro Bargeld. Eine
Blutuntersuchung ergab, dass der 29-Jährige selbst auch unter
Drogeneinfluss stand. Der Führerschein wurde daraufhin einkassiert.
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