Europäischer Gerichtshof legalisiert Legal Highs
Gegen als “Legal Highs” bekannte Designer-Drogen kann in Deutschland
nicht das Arzneimittelstrafrecht in Stellung gebracht werden. Der
Europäische Gerichtshof entschied am 10.7.2014, dass lediglich
Wirkstoffe, die theraupeutischen Zwecken dienen, unter das
Arzneimittelgesetz fallen.
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